Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG (Directors´ Dealings)
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Tipp24 SE, den Erwerb oder die Veräußerung von Tipp24-Aktien sowohl der Gesellschaft als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen. Neben den Kauf- und Verkaufsgeschäften in Tipp24-Aktien müssen auch Wertpapiergeschäfte mit Bezug auf die Tipp24-Aktie, beispielsweise Erwerb oder Veräußerung von Optionen auf die Tipp24-Aktie, mitgeteilt werden. Der Erwerb oder die Gewährung von Optionen auf arbeitsvertraglicher Grundlage oder als Vergütungsbestandteil und deren Ausübung unterliegen nicht der Mitteilungspflicht. Mitteilungspflichtig sind ferner Wertpapiergeschäfte von natürlichen und juristischen Personen, die mit einer der oben genannten Personen in einer engen Beziehung stehen.
Mögliche Transaktionen von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen in Aktien der Tipp24 SE innerhalb der letzten 30 Tage finden Sie hier.
Falkenried-Piazza
Straßenbahnring 11
20251 Hamburg

